Höhe Edelstahlschornstein auf dem Dach

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Neues Gesetz für die Schornsteinhöhe (gültig ab 01.01.2022)Höhe Edelstahlschornstein auf dem Dach

Die neuen Regelungen beziehen sich auf:

  1. Schornstein-Neubau und anschließender Anschluss einer Feuerstätte (die gesamte Feuerungsanlage wird neu errichtet)
  2. Einen erstmaligen Anschluss einer Feuerstätte an einen bis dahin ungenutzten Schornstein (erstmalige Neuerrichtung einer Feuerstätte an einem Schornstein im Bestand)

Dafür gilt:

bei Dachneigung ab 20 °
Schornsteine müssen eine Schornsteinhöhe über Dach von mindestens 40 cm aufweisen und firstnah liegen.

bei Dachneigung unter 20 ° 
Die Schornsteine müssen mindestens 40 cm über einem fiktiven Dachfirst liegen. Dieser Abstand zum Dachfirst kann beispielsweise per Skizze ermittelt werden.

Abstand zum Nachbarn

Die Austrittsöffnung des Schornsteins im Umkreis von 15 Metern muss jede Lüftungsöffnung, jedes Fenster, jede Tür um mindestens 1 Meter überragen muss.

Feuerstätten mit wesentliche Änderungen

Für Feuerstätten bei denen wesentliche Änderungen vorgenommen und die vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurden, gelten die die seit 22.03.2010 geltenden Bestimmungen zur Schornsteinhöhe. Eine wesentliche Änderung liegt in folgenden Fällen vor:

  • Der Kamineinsatz oder Heizeinsatz wurde ausgetauscht
  • Die Feuerstätte wurde ausgetauscht
  • Öl- oder Gasheizung wurde auf Festbrennstoff-Feuerstätte umgerüstet oder im Zuge dessen eine Anpassung, Änderung oder Errichtung einer Abgasanlage vorgenommen

In diesen Fällen gilt dann Folgendes für die Schornsteinhöhe:

  1. Es ist eine Mindesthöhe von 40 cm über First notwendig, wobei der Abstand des Schornsteins zum First keine Rolle spielt.
  2. Befindet sich die Mündung des Schornsteins unter First-Niveau, muss es einen waagerechten Abstand von mindestens 2,3 m zur Dachfläche geben
  3. Schornstein muss sämtliche Luft-Öffnungen der Nachbarn im Umkreis von 15 Metern um mindestens 1 Meter überragen.

 

Bitte lassen sie sich bei der Mündungshöhe Ihrer neuen Schornsteinanlage von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beraten. So werden Fehler vermieden, der Schornsteinfegermeister kennt die bei Ihnen geltenden Vorschriften und Belange.