Höhere Schornsteine bei Neubauten und Änderungen

Höhere Schornsteine

In Oktober 2021 wurde die Änderung der Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wichtigste Änderung war:

Die Mündung neu errichteter Schornsteine sollen über dem Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht sein. Den First muss der Schornstein hier um mindestens 40 Zentimeter überragen. Betroffen sind Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe.

Neues Gesetz für die Schornsteinhöhe (gültig ab 01.01.2022)

Die neuen Regelungen beziehen sich auf:

  1. Schornstein-Neubau und anschließender Anschluss einer Feuerstätte (die gesamte Feuerungsanlage wird neu errichtet)
  2. Einen erstmaligen Anschluss einer Feuerstätte an einen bis dahin ungenutzten Schornstein (erstmalige Neuerrichtung einer Feuerstätte an einem Schornstein im Bestand)

Dafür gilt:

bei Dachneigung ab 20 °
Schornsteine müssen eine Schornsteinhöhe über Dach von mindestens 40 cm aufweisen und firstnah liegen.

bei Dachneigung unter 20 ° 
Die Schornsteine müssen mindestens 40 cm über einem fiktiven Dachfirst liegen. Dieser Abstand zum Dachfirst kann beispielsweise per Skizze ermittelt werden.

Abstand zum Nachbarn

Die Austrittsöffnung des Schornsteins im Umkreis von 15 Metern soll jede Lüftungsöffnung, jedes Fenster, jede Tür um mindestens 1 Meter überragen.

 

Bitte lassen sie sich  von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beraten.

So werden Fehler vermieden, der Schornsteinfegermeister kennt die bei Ihnen geltenden Vorschriften und Belange.