Für die minimale Höhe des Schornstein über Dach gelten folgende neue Regelungen, die sich gemäß 1. BImSchV geändert haben:
- Schornstein-Neubau und anschließender Anschluss einer Feuerstätte (die gesamte Feuerungsanlage wird neu errichtet)
- Einen erstmaligen Anschluss einer Feuerstätte an einen bis dahin ungenutzten Schornstein (erstmalige Neuerrichtung einer Feuerstätte an einem Schornstein im Bestand)
Dafür gilt:
bei Dachneigung ab 20 °
Schornsteine müssen eine Schornsteinhöhe über Dach von mindestens 40 cm aufweisen und firstnah liegen.
bei Dachneigung unter 20 °
Die Schornsteine müssen mindestens 40 cm über einem fiktiven Dachfirst liegen. Dieser Abstand zum Dachfirst kann beispielsweise per Skizze ermittelt werden.
Abstand zum Nachbarn
die Austrittsöffnung des Schornsteins im Umkreis von 15 Metern jede Lüftungsöffnung, jedes Fenster, jede Tür um mindestens 1 Meter überragen muss.
Bitte lassen sie sich von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beraten.
So werden Fehler vermieden, der Schornsteinfegermeister kennt die bei Ihnen geltenden Vorschriften und Belange.
